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Mag. Fischer.
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„Scheidungen stellen gerade für Kinder eine größere seelische Belastung dar als der Tod eines Elternteils. Dieses Ergebnis sollte nie aus dem Blickwinkel gelassen werden”.

„Als ausgebildeter Anwalt des Kindes (nach deutschem Recht) liegt mir der Blick aus Kindersicht immer am Herzen”.

Besuchsrecht:

„Auch im Zeitalter gemeinsamer Obsorge trägt eine gerichtlich festgesetzte Besuchsregelung, die jeden Einzelfall berücksichtigt, sehr zur elterlichen Umsetzung bei”.

„Auch nach Scheidungen sollte im Interesse der Kinder eine Kommunikation zwischen den Expartnern gepflegt werden - auch nach der Scheidung bleibt eine Frau Mutter und ein Mann Vater”.

Obsorge

„Es sollte nicht der Streit um das Kind, sondern der Streit für das Kind im Mittelpunkt des Verfahrens stehen”.

„Die Obsorge für ein Kind zu haben ist ein rechtlicher Formaltitel, der der Umsetzung im täglichen Leben bedarf”.

„Kindeswohl heißt in diesem Zusammenhang oft eine rechtlich langfristige Gesamtschau vorzunehmen - auch Randprobleme zu erkennen und oft eigene (Eltern) Interessen unterzuordnen”.

Unterhalt:

„Ab 2 Unterhaltsverpflichtungen ist für einen Unterhaltspflichtigen oft ein Bereich erreicht, der die finanzielle Leistungsfähigkeit sehr strapaziert. In jedem Fall ist eine genaue Unterhaltsberechnung anhand des Einkommens oder der Einnahmen zielführend”.

„Unterhaltsleistungen kommen zweifellos dem Kind zu, doch sollte immer bedacht werden, dass Zuwendungen an den Besuchsrechtswochenenden oder in Form von Geschenken unter dem Jahr eine Unterhaltserhöhung ausgleichen”.

„Unterhaltserhöhungen und Herabsetzungsbegehren sollten immer zuerst in einem außergerichtlichen Gespräch erörtert werden, bevor Gerichtsanträge eingehen. Dies vergiftet oft ein gutes Gesprächsklima und funktionierendes Besuchsrecht”.