Scheidungen
stellen gerade für Kinder eine größere seelische
Belastung dar als der Tod eines Elternteils. Dieses Ergebnis
sollte nie aus dem Blickwinkel gelassen werden.
Als
ausgebildeter Anwalt des Kindes (nach deutschem Recht) liegt
mir der Blick aus Kindersicht immer am Herzen.
Besuchsrecht:
Auch
im Zeitalter gemeinsamer Obsorge trägt eine gerichtlich
festgesetzte Besuchsregelung, die jeden Einzelfall berücksichtigt,
sehr zur elterlichen Umsetzung bei.
Auch
nach Scheidungen sollte im Interesse der Kinder eine Kommunikation
zwischen den Expartnern gepflegt werden - auch nach der Scheidung
bleibt eine Frau Mutter und ein Mann Vater.
Obsorge
Es
sollte nicht der Streit um das Kind, sondern der Streit für
das Kind im Mittelpunkt des Verfahrens stehen.
Die
Obsorge für ein Kind zu haben ist ein rechtlicher Formaltitel,
der der Umsetzung im täglichen Leben bedarf.
Kindeswohl
heißt in diesem Zusammenhang oft eine rechtlich langfristige
Gesamtschau vorzunehmen - auch Randprobleme zu erkennen und
oft eigene (Eltern) Interessen unterzuordnen.
Unterhalt:
Ab
2 Unterhaltsverpflichtungen ist für einen Unterhaltspflichtigen
oft ein Bereich erreicht, der die finanzielle Leistungsfähigkeit
sehr strapaziert. In jedem Fall ist eine genaue Unterhaltsberechnung
anhand des Einkommens oder der Einnahmen zielführend.
Unterhaltsleistungen
kommen zweifellos dem Kind zu, doch sollte immer bedacht werden,
dass Zuwendungen an den Besuchsrechtswochenenden oder in Form
von Geschenken unter dem Jahr eine Unterhaltserhöhung ausgleichen.
Unterhaltserhöhungen
und Herabsetzungsbegehren sollten immer zuerst in einem außergerichtlichen
Gespräch erörtert werden, bevor Gerichtsanträge
eingehen. Dies vergiftet oft ein gutes Gesprächsklima und
funktionierendes Besuchsrecht.
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