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Mag. Fischer.
MediationKooperatives Verhandeln
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„Mediation aus meinem Verständnis ist meine unparteiische Vermittlung Ihnen Hilfestellung bei der Lösung Ihrer Ehescheidungs,- Besuchsrechts,- oder sonstiger familiärer Probleme zu bieten und stellt diese Methode auch in Wirtschaftskonflikten ein gutes Lösungsinstrumentarium dar”.

„Es sind Ihre Lösungen, die in den Einzelsitzungen herausgearbeitet werden, wobei darauf Bedacht zu legen ist, dass sich der Mediator in Teilbereichen, die von seinem Wissensstandard nicht gedeckt werden können, Spezialisten zu Rate ziehen sollte (Steuerberater, etc.)”.

„Mediation ohne juristischen Hintergrund führt oft dazu, dass in einem Scheidungsvergleich wichtige rechtliche Dinge unberücksichtigt bleiben, die später nicht mehr saniert werden können. Nur der Anwaltsmediator bietet Ihnen diesbezüglich die nötige Sicherheit”.

„Mediation ist keine Therapie und setzt als oberstes Gebot Freiwilligkeit voraus - wenn ein Mandant sich nicht wirklich in den Prozess einlässt, scheitert die Mediation in vielen Fällen”.

„Sollte eine Mediation abgebrochen werden, kann ich als Anwalt im anstehenden Prozess keinen der Mandaten gegen den anderen vertreten. Aus diesem Grunde ist es oft angezeigt, eine Variante anzubieten, nämlich das kooperative Verhandeln”.

„Weiters verfüge ich auch über die Möglichkeit, eine Co-Mediation mit einer Mediationskollegin und mit einer Psychotherapeutin anbieten zu können”.

 

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