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Mediation aus meinem Verständnis ist meine unparteiische
Vermittlung Ihnen Hilfestellung bei der Lösung Ihrer Ehescheidungs,-
Besuchsrechts,- oder sonstiger familiärer Probleme zu bieten
und stellt diese Methode auch in Wirtschaftskonflikten ein gutes
Lösungsinstrumentarium dar.
Es
sind Ihre Lösungen, die in den Einzelsitzungen herausgearbeitet
werden, wobei darauf Bedacht zu legen ist, dass sich der Mediator
in Teilbereichen, die von seinem Wissensstandard nicht gedeckt
werden können, Spezialisten zu Rate ziehen sollte (Steuerberater,
etc.).
Mediation
ohne juristischen Hintergrund führt oft dazu, dass in einem
Scheidungsvergleich wichtige rechtliche Dinge unberücksichtigt
bleiben, die später nicht mehr saniert werden können.
Nur der Anwaltsmediator bietet Ihnen diesbezüglich die
nötige Sicherheit.
Mediation
ist keine Therapie und setzt als oberstes Gebot Freiwilligkeit
voraus - wenn ein Mandant sich nicht wirklich in den Prozess
einlässt, scheitert die Mediation in vielen Fällen.
Sollte
eine Mediation abgebrochen werden, kann ich als Anwalt im anstehenden
Prozess keinen der Mandaten gegen den anderen vertreten. Aus
diesem Grunde ist es oft angezeigt, eine Variante anzubieten,
nämlich das kooperative Verhandeln.
Weiters
verfüge ich auch über die Möglichkeit, eine Co-Mediation
mit einer Mediationskollegin und mit einer Psychotherapeutin
anbieten zu können.
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